Ist ein GPS-Tracker im Firmenwagen erlaubt oder nicht? (2024)

  • Fatih Karatas

Firmenwagen sind nicht nur ein Mittel zur Fortbewegung, sondern fungieren auch als Instrumente zur Steigerung der betrieblichen Effizienz. Der Einsatz von GPS-Trackern ermöglicht es Unternehmen, ihre logistischen Abläufe zu verbessern, die interne Sicherheit zu verstärken und Einblicke in das Fahrverhalten der Angestellten zu erhalten. Folglich erfreuen sich GPS-Tracker zunehmender Beliebtheit. Doch ist ein GPS-Tracker im Firmenwagen überhaupt erlaubt? Welche rechtlichen Grundlagen und Grenzen gibt es beim Einsatz von GPS-Trackern und Fahrzeugortungssystemen? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen.

Inhaltsverzeichnis

Ist ein GPS-Tracker im Firmenwagen erlaubt oder nicht? (1)

Fahrzeugortung legal nutzen: Vorteile für die moderne Flottenverwaltung

Bevor wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob GPS-Tracker im Firmenwagen erlaubt sind, lohnt es sich, einen Blick auf die Vorteile von GPS-Trackern zu werfen. Warum sollten Unternehmen in eine Software für investieren?

Effizienzsteigerung und Kostenreduktion

GPS-Technologie ermöglicht eine signifikante Optimierung der Routenplanung, was zu einer merklichen Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der Wartungskosten führt. Zudem hilft die detaillierte Analyse der Fahrdaten, ineffiziente Fahrweisen zu erkennen und zu korrigieren, wodurch sich die Gesamteffizienz der Fahrzeugflotte steigern lässt.

Verbesserung der Sicherheit

Durch den Einsatz von GPS-Trackern in Firmenwagen kann die Sicherheit der Fahrer und Fahrzeuge verbessert werden. Im Falle eines Diebstahls ermöglicht das GPS-Tracking eine schnelle Ortung des Fahrzeugs, was eine umgehende Reaktion und möglicherweise die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs erleichtert. Auch in Notfallsituationen, in denen ein Fahrer Hilfe benötigt, kann schnell und gezielt reagiert werden.

Erhöhte Transparenz und bessere Fahrzeugnutzung

GPS-Tracking-Systeme bieten eine erhöhte Transparenz in Bezug auf die Nutzung und den Zustand der Fahrzeugflotte. Unternehmen können damit die Auslastung ihrer Fahrzeuge effektiver steuern und Leerlaufzeiten minimieren. Diese verbesserte Übersicht ermöglicht eine präzisere Planung und kann zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit beitragen, indem Liefer- und Servicezeiten optimiert werden.

Die Implementierung von GPS-Trackern in Firmenfahrzeugen bietet somit eine Vielzahl von Vorteilen, die weit über die einfache Fahrzeugortung hinausgehen. Durch die präzise Überwachung und Analyse der Fahrzeugbewegungen können Unternehmen ihre Betriebsabläufe deutlich optimieren. Doch sind GPS-Tracker in Firmenwagen wirklich erlaubt?

Ist ein GPS-Tracker im Firmenwagen erlaubt oder nicht? (2)

Ist GPS-Tracking legal?

Grundsätzlich ist der Einsatz eines GPS-Trackers in Firmenwagen erlaubt, solange bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Auf diese Grundlagen müssen Unternehmen achten:

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6
  • Einzelne Landesgesetze und Verordnungen

Das BDSG und die DSGVO stellen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf. Da bei dem Einsatz von GPS-Trackern in Firmenwagen auch Bewegungs- und Standortdaten der Fahrer erfasst werden, handelt es sich um personenbezogene Daten.Die Verarbeitung dieser Daten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Es muss zum Beispiel eine Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegen, damit der Einsatz von GPS-Trackern in Firmenwagen erlaubt ist.Für die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis enthält § 26 BDSG spezielle Regelungen. Demnach dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über den Anfang eines Beschäftigungsverhältnisses, für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.Ein GPS-Tracker im Firmenwagen kann demnach erlaubt sein, wenn dieser beispielsweise zur Einsatzplanung oder Abrechnung notwendig ist.Auch das Betriebsverfassungsgesetz spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, ob GPS-Tracker im Firmenwagen erlaubt sind. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.GPS-Tracker können als solche Einrichtungen eingestuft werden und folglich bedarf ihr Einsatz der Zustimmung des Betriebsrats.Abschließend können auch bestimmte Landesgesetze oder -verordnungen Informationen dazu enthalten, ob GPS-Tracker in Firmenwagen erlaubt sind oder nicht. In einigen Bundesländern wie Bayern oder Hessen existieren separate Datenschutzgesetze, die weitere Regeln aufstellen. Die Landesdatenschutzbehörden haben teils Orientierungshilfen und FAQs, die klären, ob GPS-Tracker in Firmenwagen erlaubt sind.Aufgrund dieser recht komplizierten Rechtslage ist eine allgemeine Antwort auf die Fragen, ob GPS-Überwachung im Firmenwagen erlaubt ist, nicht möglich. Unternehmen sollten daher genau prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen von ihnen eingehalten werden. Bei Fragen und Zweifeln empfiehlt sich ein Gespräch mit den zuständigen Behörden.

Zustimmung der Mitarbeiter erforderlich

Da bei der GPS-Überwachung von Firmenwagen auch persönliche Daten der Fahrer erfasst werden, ist in den meisten Fällen deren Einwilligung erforderlich.Ausnahmen gelten nur, wenn:

  • ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht, z.B. Ortung von Spezialtransporten
  • die Überwachung zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses zwingend erforderlich ist
  • Kollektivvereinbarungen wie Betriebsvereinbarungen die GPS-Ortung regeln

Damit GPS-Tracker in Firmenwagen erlaubt sind, muss die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter freiwillig erfolgen und jederzeit widerrufbar sein. Eine Verweigerung darf für den Arbeitnehmer in keinem Fall negative Folgen haben.

Grenzen der GPS-Überwachung beachten

Auch wenn GPS-Tracker in Firmenwagen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, müssen Arbeitgeber einige Grenzen beachten:

  • keine Totalüberwachung der Mitarbeiter
  • keine Erstellung von Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen
  • keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Angestellten
  • Beschränkung des Trackings auf die Arbeitszeit
  • keine Speicherung und Auswertung von Daten ohne konkreten Anlass

Besonders heikel ist die GPS-Überwachung bei Fahrzeugen, die von mehreren Mitarbeitern genutzt werden. Damit ein GPS-Tracker in solchen Fällen im Firmenwagen erlaubt ist, muss genau geregelt sein, wer wann Zugriff auf die Ortungsdaten hat.

Ist ein GPS-Tracker im Firmenwagen erlaubt oder nicht? (3)

GPS-Tracking mit routecontrol: legal und effizient!

Wenn Sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten, ist die Nutzung von GPS-Trackern in Firmenwagen somit erlaubt. Jetzt liegt es bei Ihnen die passende Software auszuwählen und die Effizienz Ihres Unternehmens zu steigern!

Die Software für Fahrzeugverwaltung von routecontrol ist eine ideale Lösung für Unternehmen, die ihre Prozesse durch GPS-Ortung optimieren möchten. Unsere Software bietet nicht nur Echtzeit-Tracking jedes Fahrzeugs in der Flotte, sondern ermöglicht auch eine umfassende Analyse des Fahrverhaltens und der Routeneffizienz. Mit Funktionen wie dem elektronischen Fahrtenbuch, dem Tachoweb und der Flottenmanagement-App, unterstützt routecontrol Unternehmen dabei, die Sicherheit Ihrer Fahrzeuge zu erhöhen und die Betriebskosten zu senken.

Kontaktieren Sie uns!

routecontrol ist Ihr Ansprechpartner!

Ist ein GPS-Tracker im Firmenwagen erlaubt oder nicht? (2024)
Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Sen. Ignacio Ratke

Last Updated:

Views: 5897

Rating: 4.6 / 5 (56 voted)

Reviews: 95% of readers found this page helpful

Author information

Name: Sen. Ignacio Ratke

Birthday: 1999-05-27

Address: Apt. 171 8116 Bailey Via, Roberthaven, GA 58289

Phone: +2585395768220

Job: Lead Liaison

Hobby: Lockpicking, LARPing, Lego building, Lapidary, Macrame, Book restoration, Bodybuilding

Introduction: My name is Sen. Ignacio Ratke, I am a adventurous, zealous, outstanding, agreeable, precious, excited, gifted person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.